Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Die Zähne bis ins hohe Alter hinein vor Karies (Zahnfäule) und Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparats) zu schützen ist ein realisierbares Ziel, wenn prophylaktische (vorbeugende) Maßnahmen wie eine konsequente häusliche Zahnpflege und regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Zahnarzt Hand in Hand gehen.
Durch die häusliche Mundhygiene werden Bereiche wie die Interdentalräume (Zahnzwischenräume) und die retromolaren Räume (hinter den letzten Backenzähnen) deutlich schwerer erfasst als die Kau-, Außen- und Innenflächen der Zähne.
Sammelt sich aber Plaque (mikrobieller Zahnbelag) über mehrere Tage hinweg an, ist eine Gingivitis (Zahnfleischentzündung) die Folge, die bei längerem chronischen Verlauf wiederum in eine Parodontitis übergehen kann. Außerdem gefährden kariogene Bakterien in der Plaque die Zahngesundheit durch Karies.
Während eine Gingivitis durch verbesserte und ambitionierte Putztechnik wieder rückgängig gemacht werden kann, hilft dies jedoch nicht mehr weiter, wenn sich Zahnbeläge durch Einlagerung von Mineralstoffen erst einmal zu Zahnstein (oberhalb des Zahnfleischrandes) oder gar Konkrementen (Zahnstein unterhalb des Zahnfleischrandes) verfestigt haben.
Auch feste Farbauflagerungen, die beim Genuss von Kaffee, Tee, Nikotin o. ä. entstehen, sind mit der häuslichen Mundhygienetechnik nur schwer zu beseitigen. Hier setzt die professionelle Zahnreinigung (PZR) an, welche in der Zahnarztpraxis in der Regel von fortgebildetem Fachpersonal (Zahnmedizinische Prophylaxehelferin, Zahnmedizinische Fachassistentin, Dentalhygienikerin) durchgeführt wird.
Durch die Kombination von guter Zahnpflege und PZR lassen sich Karies (Zahnfäule, bakterielle Zerstörung der Zahnhartsubstanzen), Gingivitis (Zahnfleischentzündung) und Parodontitis (Zahnbettentzündung) effektiv und lebenslang verhindern.
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) umfasst:
- das Entfernen von weichen und harten Belägen auf dem Zahnschmelz und evtl. freiliegenden Zahnwurzeln supragingival bzw. gingival (oberhalb des bzw. im Bereich des Zahnfleischsaums)
- die Reinigung der Interdentalräume (Zahnzwischenräume)
- das Entfernen des Biofilms (der Plaque, der mikrobiellen Beläge)
- die Oberflächenpolitur der Zähne
- geeignete lokale (örtliche) Fluoridierungsmaßnahmen zum Kariesschutz
- Schulungen/Übungen zur Mundhygiene und/oder Verwendung von Mundhygiene-Hilfsmitteln
Indikationen (Anwendungsgebiete)
Die PZR wird eingesetzt:
- zur Entfernung von supragingivalem Zahnstein (oberhalb des Zahnfleischsaums) und Konkrementen im klinisch erreichbaren Subgingivalbereich (im oberen Bereich der Zahnfleischtasche)
- zur Therapie einer bakteriellen Gingivitis
- zur Entfernung aufgelagerter Zahnverfärbungen
- bei Halitosis (Mundgeruch)
- als Bestandteil einer parodontalen Initialbehandlung (vor weitergehenden Maßnahmen zur Behandlung einer Zahnbettentzündung)
- zur Erhaltungstherapie nach Behandlung einer Parodontitis (Zahnbettentzündung)
- im Rahmen eines Recalls (einer Vor- bzw. Nachsorgebehandlung)
Die Abstände eines Recalls (der Nachsorgetermine) sind für jeden Patienten individuell festzulegen und liegen in der Regel bei drei bis sechs Monaten.
Insbesondere wenn eine unterstützende Parodontaltherapie zur Langzeiterhaltung (UPT) nach einer erfolgreichen Parodontitistherapie (Behandlung einer Zahnbettentzündung, z.B. chirurgisch oder mit der Vector®-Methode) erforderlich ist, werden engmaschige Recalls indiziert sein, um das erneute Anhaften von subgingivalen Konkrementen (Zahnstein unterhalb des Zahnfleischrandes in den Zahnfleischtaschen) von vornherein zu verhindern und im Biofilm eine Verschiebung der Keimzusammensetzung hin zu apathogenen Keimen (ohne Krankheitswert) zu begünstigen.
FFP 2 Maske schützt ggf. auch vor einer Quarantäne!
Liebe PatientInnen,
vor ca. 2 Wochen wurde ich quasi über Nacht zu einer Kontaktperson 2. Grades: in der Schulklasse meiner Tochter war ein symptomfreies Kind positiv getestet worden. Meine Tochter wurde - wie die gesamte Schulklasse und alle diese Klasse unterrichtenden Lehrer- als Kontaktperson 1. Grades in eine zweiwöchige Quarantäne geschickt.
Die Quarantäne ist zwar noch immer nicht aufgehoben, aber nach 2 negativen Tests bei meiner Tochter wird sie das voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche.-
Für mich stellt diese Situation eine echte, vor allem auch wirtschaftliche Bedrohung dar, und so bin ich etwas tiefer in die Materie eingetaucht und habe dabei herausgefunden, dass ich, wenn ich im Kontakt mit meiner Tochter stets eine FFP 2 Maske trage, auch im dem Fall, dass meine Tochter sich doch angesteckt haben soltte, tatsächlich NICHT automatisch zu einer Kontaktperson 1. Grades werde und auch nicht in Quarantäne müsste. Lediglich keine gewissenhafte Selbstbeobachtung für die Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) wäre dann erforderlich! Erst dachte ich mir, dass es doch nicht sein kann, dass die Lösung sooo einfach ist; aber ja, das ist tatsächlich so einfach und wurde mir auch so vom hiesigen Gesundheitsamt bestätigt.
Diese Information ist eminent wichtig für alle Selbstständigen und Gewerbetreibenden! Deshalb habe ich diese Information auch sofort an die regionalen Medien weitergegeben. Details, auch das Interview mit dem Gesundheitsamt Schweinfrut, finden Sie auf radioprimaton.de unter Nachrichten: " Eine Maske, die vor Quarantäne schützen kann".
Also nochmal: Weil eine FFP 2 Maske einen wirklich wirksamen Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus darstellt, gilt das Tragen einer solchen Maske als so sicher, dass auch bei Kontakt mit einer corona-positiven Personen in der Regel keine Quarantäne verhängt wird!
Deshalb arbeiten wir hier alle in der Praxis auch nur noch mit einer FFP2 Maske (auch wenn auf unseren neuesten Praxisfotos nur ein einfacher Mund-Nase-Schutz zu sehen ist)!