Kunststoff-Teilprothese – Partielle Kunststoffprothese
Bei einer Kunststoff-Teilprothese (Synonym: partielle Kunststoffprothese) handelt es sich um eine einfache, herausnehmbare partielle Prothese (Teilprothese) zum Ersatz fehlender Zähne. Ihre Nutzungsdauer ist auf die Wundheilungsphase nach einem chirurgischen Eingriff bis zur Anfertigung einer definitiven (endgültigen) Versorgung begrenzt.
In der Wundheilungsphase nach einer Zahnextraktion (Zahnentfernung) regenerieren nicht nur die den Kieferknochen bedeckenden Weichgewebe. Vielmehr wird auch die Alveole (das knöcherne Zahnfach) des extrahierten Zahnes umstrukturiert, so dass der Kieferkamm eine Formveränderung erfährt.
Es ist daher in der Regel wenig sinnvoll, unmittelbar nach einem chirurgischen Eingriff definitiven (endgültigen) Zahnersatz anzufertigen. Eine Kunststoff-Teilprothese überbrückt den für die Wundheilung notwendigen Zeitraum von etwa zwei Monaten.
In aller Regel handelt es sich bei Kunststoff-Teilprothesen also um sogenannte Interimsprothesen (von lat.: unterdessen, einstweilen). Auf Grund der kurzen Nutzungsdauer werden sie kostengünstig aus Kunststoff auf PMMA-Basis (Polymethylmethacrylat) gefertigt, wobei der Halt am Restgebiss durch von Hand gebogene Drahtklammern erreicht wird.
Anders als eine Modellgussprothese, die als definitive Versorgung geplant wird, besitzt eine Kunststoff-Teilprothese kein stabilisierendes, gegossenes Metallgerüst. Sie dient der Wiederherstellung der Kaufunktion und Ästhetik für einen begrenzten Zeitraum.
Die Kunststoff-Teilprothese ist, ohne sich auf den verbliebenen Zähnen abzustützen, eine rein mukosal bzw. gingival (auf Schleimhaut bzw. Zahnfleisch) gelagerte Versorgung, die den Kaudruck an den Kieferkamm abgibt. Dieser reagiert darauf langfristig mit Atrophie (Rückbildung des Knochens). Darüber hinaus sind die gebogenen Klammern auf Dauer wenig schonend für den Zahnhalsbereich des Klammerzahns. Aus diesen Gründen sollte die Nutzungsdauer der partiellen Kunststoffprothese nicht über Gebühr verlängert werden.
Definitionen: Interimsprothese – Immediatprothese
Nach Krankenkassenrichtlinien muss zwischen einer Interimsprothese und einer Immediatprothese (von lat.: sofort) unterschieden werden. Während es sich bei letzterer um eine sofort nach dem chirurgischen Eingriff eingesetzte endgültige Versorgung handelt, dient die Interimsprothese, wie erläutert, lediglich der zeitlichen Überbrückung.
Es ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, einen definitiven Zahnersatz, der etliche Jahre in Funktion bleiben soll, einzugliedern, ohne die Umstrukturierungsprozesse der Wundheilung abzuwarten. Andererseits müssen Kaufunktion und Ästhetik sichergestellt und umfangreichere Wundgebiete ggf. vor mechanischen Reizen geschützt werden. Praktikabel ist daher das Verfahren einer sofort nach dem chirurgischen Eingriff eingesetzten Interimsversorgung.
Indikationen (Anwendungsgebiete)
- Vorübergehende Wiederherstellung der Kaufunktion, Phonetik und Ästhetik nach Zahnextraktionen oder Implantatinsertion (Setzen eines Implantats)
- Erhalten der vertikalen Kieferrelation (Abstand von Ober- zu Unterkieferbasis)
- Verhindern von Elongationen (Herauswachsen eines Zahnes aus dem Kieferknochen bei fehlender Gegenbezahnung)
- Verhindern von Zahnwanderungen und- kippungen
- Schutz der Operationswunde
Neu in unserer Praxis: Blueair Classic 405 Luftreiniger
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Liebe Patienten, ab Mitte November verfügen wir über drei Luftfilteranlagen, die die Luft in unserem Wartezimmer sowie den beiden Behandlungszimmern kontinuierlich reinigen werden. Die Luft in den Räumlichkeiten wird dann ca. 10x innerhalb einer Stunde durch die Geräte umgewälzt und gereinigt. Die Geräte verfügen über einen Hepasilent Filter, eine der neuesten diesbezgl. Technologien und sind lt. einem Testergebnis vom Mai 2020 in der Lage, die Luft von über 99 % der darin enthaltenen Viren, Bakterien und Pilze zu reinigen! - Insofern brauchen Sie sich definitiv KEINE SORGEN vor einem Besuch in unserer Praxis zu machen!
FFP 2 Maske schützt ggf. auch vor einer Quarantäne!
Liebe PatientInnen,
vor ca. 2 Wochen wurde ich quasi über Nacht zu einer Kontaktperson 2. Grades: in der Schulklasse meiner Tochter war ein symptomfreies Kind positiv getestet worden. Meine Tochter wurde - wie die gesamte Schulklasse und alle diese Klasse unterrichtenden Lehrer- als Kontaktperson 1. Grades in eine zweiwöchige Quarantäne geschickt.
Die Quarantäne ist zwar noch immer nicht aufgehoben, aber nach 2 negativen Tests bei meiner Tochter wird sie das voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche.-
Für mich stellt diese Situation eine echte, vor allem auch wirtschaftliche Bedrohung dar, und so bin ich etwas tiefer in die Materie eingetaucht und habe dabei herausgefunden, dass ich, wenn ich im Kontakt mit meiner Tochter stets eine FFP 2 Maske trage, auch im dem Fall, dass meine Tochter sich doch angesteckt haben soltte, tatsächlich NICHT automatisch zu einer Kontaktperson 1. Grades werde und auch nicht in Quarantäne müsste. Lediglich keine gewissenhafte Selbstbeobachtung für die Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) wäre dann erforderlich! Erst dachte ich mir, dass es doch nicht sein kann, dass die Lösung sooo einfach ist; aber ja, das ist tatsächlich so einfach und wurde mir auch so vom hiesigen Gesundheitsamt bestätigt.
Diese Information ist eminent wichtig für alle Selbstständigen und Gewerbetreibenden! Deshalb habe ich diese Information auch sofort an die regionalen Medien weitergegeben. Details, auch das Interview mit dem Gesundheitsamt Schweinfrut, finden Sie auf radioprimaton.de unter Nachrichten: " Eine Maske, die vor Quarantäne schützen kann".
Also nochmal: Weil eine FFP 2 Maske einen wirklich wirksamen Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus darstellt, gilt das Tragen einer solchen Maske als so sicher, dass auch bei Kontakt mit einer corona-positiven Personen in der Regel keine Quarantäne verhängt wird!
Deshalb arbeiten wir hier alle in der Praxis auch nur noch mit einer FFP2 Maske (auch wenn auf unseren neuesten Praxisfotos nur ein einfacher Mund-Nase-Schutz zu sehen ist)!