Raucherentwöhnung in der Zahnheilkunde
Die Raucherentwöhnung ist eine notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Tabakabhängigkeit. Bereits im 16. Jahrhundert wurde der Pfeifentabak durch die spanischen Eroberer nach Europa gebracht. Damals als Privileg der Reichen, heute als Produkt der Massenindustrie und verfügbar für jedermann, ist die Abhängigkeit vom Zigarettengift Nikotin eine der häufigsten Suchterkrankungen im 21. Jahrhundert.
Die Nikotinsucht ist sowohl durch eine soziale bzw. psychische Komponente als auch durch eine biologische Komponente gekennzeichnet. Das Rauchverhalten wird sozial durch Gruppenakzeptanz verstärkt, während der Nikotinkonsum neurobiologisch über präsynaptische nikotinerge Acetylcholinrezeptoren die Ausschüttung des Neurotransmitters Dopamin im mesolimbischen System (Ausschüttung der Botenstoffe im Belohnungssystem des Gehirns) erhöht.
Dies erklärt die hohe Suchtpotenz des Rauchens und die Art der Suchtentstehung. Es begründet weiterhin die Komplexität der Verfahren zur Raucherentwöhnung. Die ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der Weltgesundheitsorganisation) definiert folgende Kriterien zur Diagnose der Tabakabhängigkeit, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen:
- I – zwanghafter Tabakkonsum
- II – Toleranzentwicklung (Steigerung des Konsums, um Befriedigung zu erreichen)
- III – körperliche Entzugssymptome bei Abstinenz
- IV – anhaltender Tabakkonsum trotz Folgeschädigung
- V – Veränderung der Lebensgewohnheiten, um den Tabakkonsum aufrechtzuerhalten
- VI – eingeschränkte Kontrolle über das Rauchverhalten
Die Folgeschäden des Tabakkonsums sind immens. Jährlich sterben über 100.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Todesfälle durch Rauchen im Alter zwischen 35 und 69 Jahren sind:
- 40-45 % aller Krebstode,
- 90-95 % aller Bronchialkarzinome (Lungenkrebs)
- 75 % aller chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (chronische Bronchitis, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD))
- 35 % aller kardiovaskulären Todesfälle (z. B. Myokardinfarkte/Herzinfarkte)
Auch rauchende, werdende Mütter und das Passivrauchen stellen ein großes Gesundheitsrisiko dar.
Auch in der Zahnheilkunde führt Rauchen zu Erkrankungen: Rauchen schädigt beispielsweise die natürliche Mundflora (Gefahr der Kariesbildung) und erhöht das Risiko für eine Parodontitis um das 2,5- bis 6-Fache.
Bei der Parodontitis handelt es sich um eine infektiöse Erkrankung, welche zu einem entzündlichen Abbau des Parodonts (Zahnhalteapparat) führt. Nach Karies stellt die Parodontitis die häufigste Erkrankung der Mundhöhle dar.
Neu in unserer Praxis: Blueair Classic 405 Luftreiniger
Der Testsieger für Ihre und unsere Sicherheit
Liebe Patienten, ab Mitte November verfügen wir über drei Luftfilteranlagen, die die Luft in unserem Wartezimmer sowie den beiden Behandlungszimmern kontinuierlich reinigen werden. Die Luft in den Räumlichkeiten wird dann ca. 10x innerhalb einer Stunde durch die Geräte umgewälzt und gereinigt. Die Geräte verfügen über einen Hepasilent Filter, eine der neuesten diesbezgl. Technologien und sind lt. einem Testergebnis vom Mai 2020 in der Lage, die Luft von über 99 % der darin enthaltenen Viren, Bakterien und Pilze zu reinigen! - Insofern brauchen Sie sich definitiv KEINE SORGEN vor einem Besuch in unserer Praxis zu machen!
FFP 2 Maske schützt ggf. auch vor einer Quarantäne!
Liebe PatientInnen,
vor ca. 2 Wochen wurde ich quasi über Nacht zu einer Kontaktperson 2. Grades: in der Schulklasse meiner Tochter war ein symptomfreies Kind positiv getestet worden. Meine Tochter wurde - wie die gesamte Schulklasse und alle diese Klasse unterrichtenden Lehrer- als Kontaktperson 1. Grades in eine zweiwöchige Quarantäne geschickt.
Die Quarantäne ist zwar noch immer nicht aufgehoben, aber nach 2 negativen Tests bei meiner Tochter wird sie das voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche.-
Für mich stellt diese Situation eine echte, vor allem auch wirtschaftliche Bedrohung dar, und so bin ich etwas tiefer in die Materie eingetaucht und habe dabei herausgefunden, dass ich, wenn ich im Kontakt mit meiner Tochter stets eine FFP 2 Maske trage, auch im dem Fall, dass meine Tochter sich doch angesteckt haben soltte, tatsächlich NICHT automatisch zu einer Kontaktperson 1. Grades werde und auch nicht in Quarantäne müsste. Lediglich keine gewissenhafte Selbstbeobachtung für die Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) wäre dann erforderlich! Erst dachte ich mir, dass es doch nicht sein kann, dass die Lösung sooo einfach ist; aber ja, das ist tatsächlich so einfach und wurde mir auch so vom hiesigen Gesundheitsamt bestätigt.
Diese Information ist eminent wichtig für alle Selbstständigen und Gewerbetreibenden! Deshalb habe ich diese Information auch sofort an die regionalen Medien weitergegeben. Details, auch das Interview mit dem Gesundheitsamt Schweinfrut, finden Sie auf radioprimaton.de unter Nachrichten: " Eine Maske, die vor Quarantäne schützen kann".
Also nochmal: Weil eine FFP 2 Maske einen wirklich wirksamen Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus darstellt, gilt das Tragen einer solchen Maske als so sicher, dass auch bei Kontakt mit einer corona-positiven Personen in der Regel keine Quarantäne verhängt wird!
Deshalb arbeiten wir hier alle in der Praxis auch nur noch mit einer FFP2 Maske (auch wenn auf unseren neuesten Praxisfotos nur ein einfacher Mund-Nase-Schutz zu sehen ist)!